Allgemeine Geschäftsbedingungen für Busfahrten und Personenbeförderung

Nachfolgend finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Jochen Winter e. K. für Busfahrten und sonstige Personenbeförderungsleistungen.

Sie regeln insbesondere den Vertragsabschluss, den Leistungsumfang, Zahlungs- und Stornierungsbedingungen sowie die Rechte und Pflichten der Vertragspartner und Fahrgäste.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Busfahrten und sonstige Personenbeförderungsleistungen, die zwischen der Jochen Winter e. K. und ihren Auftraggebern geschlossen werden.

Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn diese ausdrücklich zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurden.

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2. Angebot und Vertragsabschluss

Angebote der Jochen Winter e. K. erfolgen auf Grundlage der vom Auftraggeber übermittelten Angaben zu Fahrttermin, Fahrstrecke, Personenzahl, Fahrzeugbedarf und gegebenenfalls weiteren Anforderungen.

Ein Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots beziehungsweise durch eine entsprechende Auftragsbestätigung zustande.

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3. Leistungsumfang

Der Umfang der vereinbarten Leistung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und der Auftragsbestätigung.

Die Leistung umfasst grundsätzlich die Bereitstellung des vereinbarten Fahrzeugs einschließlich Fahrpersonal sowie die Durchführung der vereinbarten Personenbeförderung.

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4. Änderungen der vereinbarten Leistung

Änderungen von Fahrtzeiten, Fahrstrecken, Abholorten, Zielorten, Personenzahlen oder sonstigen vereinbarten Leistungen sind der Jochen Winter e. K. möglichst frühzeitig mitzuteilen.

Änderungen können zusätzliche Kosten verursachen und bedürfen der Zustimmung der Jochen Winter e. K.

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5. Preise und Zahlungsbedingungen

Es gilt der im Angebot beziehungsweise in der Auftragsbestätigung vereinbarte Preis.

Nachträglich vereinbarte Zusatzleistungen oder Änderungen können gesondert berechnet werden.

Rechnungen sind entsprechend der auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungen zu begleichen.

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6. Stornierung und Rücktritt durch den Auftraggeber

Der Auftraggeber kann vor Fahrtbeginn vom Vertrag zurücktreten. Abhängig vom Zeitpunkt der Stornierung können Stornierungskosten entstehen.

Maßgeblich sind die im jeweiligen Angebot beziehungsweise in der Auftragsbestätigung vereinbarten Stornierungsbedingungen.

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7. Rücktritt und Kündigung durch Jochen Winter e. K.

Die Jochen Winter e. K. kann vom Vertrag zurücktreten oder eine Beförderung abbrechen, wenn die Durchführung aufgrund außergewöhnlicher Umstände nicht möglich oder nicht zumutbar ist.

Dies gilt insbesondere bei Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs des Unternehmens liegen oder wenn durch das Verhalten von Fahrgästen die Sicherheit der Beförderung beeinträchtigt wird.

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8. Verspätungen, höhere Gewalt und außergewöhnliche Umstände

Verkehrsbehinderungen, Straßensperrungen, Witterungseinflüsse, behördliche Maßnahmen oder vergleichbare außergewöhnliche Umstände können zu Verzögerungen oder Änderungen des Fahrtablaufs führen.

Die Jochen Winter e. K. wird in solchen Fällen alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die vereinbarte Beförderung möglichst ordnungsgemäß durchzuführen.

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9. Haftung

Die Haftung der Jochen Winter e. K. richtet sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

Gesetzlich zwingende Haftungsansprüche, insbesondere bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bleiben unberührt.

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10. Gepäck und mitgeführte Gegenstände

Übliches Reisegepäck wird im Rahmen der vorhandenen Fahrzeugkapazitäten mitbefördert.

Die Mitnahme besonders großer, schwerer oder außergewöhnlicher Gegenstände ist vor Fahrtantritt mit der Jochen Winter e. K. abzustimmen.

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11. Verhalten der Fahrgäste

Fahrgäste haben den Anweisungen des Fahrpersonals Folge zu leisten und sich so zu verhalten, dass die Sicherheit und Ordnung während der Fahrt nicht beeinträchtigt werden.

Personen, die trotz Aufforderung erheblich gegen Sicherheits- oder Verhaltensregeln verstoßen, können im erforderlichen Umfang von der weiteren Beförderung ausgeschlossen werden.

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12. Beschädigungen und Verunreinigungen

Vom Auftraggeber oder von Fahrgästen verursachte außergewöhnliche Verunreinigungen oder Beschädigungen des Fahrzeugs können dem Verantwortlichen beziehungsweise dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden, soweit hierfür eine rechtliche Verpflichtung besteht.

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13. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für die Vertragsbeziehung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Für Erfüllungsort und Gerichtsstand gelten die gesetzlichen Vorschriften. Soweit gesetzlich zulässig, können für Unternehmer gesonderte Vereinbarungen getroffen werden.

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14. Schlussbestimmungen und Änderungen der AGB

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Änderungen oder ergänzende Vereinbarungen sollen in Textform festgehalten werden.

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